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Vorlage - 2016/124  

Betreff: Ausbau des Radweges an der Ortschaft Barienrode Richtung Gartenhof Montag
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Technik und Umwelt Vorbereitung
08.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 unter der Vorlagenummer 2015/036  beschlossen, dass dem Landkreis Hildesheim grundsätzlich die Absicht bekundet wird, die Radwegeverlängerung herbeiführen zu wollen.

Das wurde dem Landkreis Hildesheim,  Fachdienst Verkehr so mitgeteilt. Daraufhin haben Besprechungs- und Ortstermine mit dem Landkreis Hildesheim, der Gemeinde Diekholzen und dem vom Landkreis beauftragten Planungsbüro Pabsch und Partner stattgefunden.

Von dem Planungsbüro wurde darüber folgendes Protokoll angefertigt:

Betr.: Radweg an der K105 von Barienrode in Richtung B243

Projektnummer: 4871-16

PROTOKOLL  der Ortsbegehung und des Gespräches

am: 29.02.2016

um: 10.30 Uhr

Ort: Barienrode, Gem. Diekholzen

Teilnehmer:

Gemeinde Diekholzen, LK Hildesheim, FD Verkehr, Ing.-Büro Pabsch und Partner

 

Anlass der Ortsbegehung und des Gesprächs:

Abstimmen der Interessen, Probleme und Möglichkeiten zum Bau des Radweges, aufbauend auf das Gespräch vom 08.02.2016.

 

1. Ortsbegehung:

Die Teilnehmer sind die Strecke von Barienrode bis zur Einmündung des Weges an der Gärtnerei abgelaufen. Dabei wurden die Probleme und Möglichkeiten diskutiert:

Südlicher Abschnitt 1, Klagesberg bis Heinrich-Heine-Straße:

Um den Radweg an der Westseite (Ortslage) zu führen, müsste der vorhandene Graben überbaut werden. Außerdem müsste von den Wohngrundstücken ein Grundstücksstreifen von bis zu ca. 2 m Breite erworben werden.

Den Radweg hinter dem Graben zu führen würde Grunderwerb von bis ca. 4 m Breite erfordern. Dies wird von allen Teilnehmern ausgeschlossen. Alternativ könnte der Radweg an der Ostseite hinter den Bäumen geführt werden. Hierfür wäre ca. 5 m Grunderwerb der landwirtschaftlichen Flächen erforderlich. Damit die Radfahrer die Straßenseite sicher

wechseln können, wäre ein Fahrbahnteiler in der K301 erforderlich. Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, die Fahrbahn so weit nach Osten zu verlegen, dass der Radweg an der Westseite ohne Grunderwerb gebaut werden könnte. Dies würde erhebliche Fahrbahn-Baukosten verursachen. Außerdem müsste die Baumreihe an der Ostseite gefällt werden und der Graben müsste verlegt bzw. verrohrt werden.

Nördlicher Abschnitt 2, Heinrich-Heine-Straße bis Wirtschaftsweg hinter der Gärtnerei:

Hier stellt sich die Situation weniger problematisch dar. Der Radweg könnte sowohl an der Westseite als auch an der Ostseite hinter den Bäumen geführt werden. An der Westseite sind Eingriffe in die Begrünung erforderlich. Falls der Radweg im Abschnitt 1 an der Ostseite

liegt, wäre in der K 105 ein Fahrbahnteiler im Bereich Heinrich-Heine-Straße erforderlich, damit Radfahrer sicher queren können.

 

2. Planungsbesprechung:

Im Anschluss an die Ortsbegehung fand ein Planungsgespräch bei der Gemeinde Diekholzen statt. 4 mögliche Varianten zur Führung des Radweges haben sich herauskristallisiert:

Variante A: Der Radweg wird durchgängig auf der Westseite geführt.

Einschätzung: Grunderwerb der Wohngrundstücke und Überbauen des Grabens sind erforderlich. Sollte beides möglich sein, wird die Variante von allen Teilnehmern favorisiert (Ortslage, Beibehalt der Straßenseite).

Variante B: Der Radweg wird durchgängig auf der Ostseite geführt.

Einschätzung: 3 Fahrbahnteiler als Querungshilfen sind am Beginn, in der Mitte und am Ende erforderlich. Der Radweg liegt prinzipiell auf der „falschen“ Fahrbahnseite, ortsabgewandt. Die Variante wird daher von den Teilnehmern als nicht wünschenswert eingestuft.

Variante C: Der Radweg wird im südlichen Abschnitt an der Ostseite, im nördlichen Abschnitt an der Westseite geführt.

Einschätzung: Erforderlich sind der Einbau von 2 Fahrbahnteilern in der K 301 am Beginn und im Bereich der Heinrich-Heine-Straße und Grunderwerb auf den landwirtschaftlichen Flächen. Falls Variante A nicht realisierbar sein sollte, wird die Variante von den Teilnehmern als nächstbeste Alternative eingestuft.

Variante D: Der Radweg wird durchgängig an der Westseite geführt, ohne Grunderwerb auf den Wohngrundstücken.

Einschätzung: Da die Fahrbahn im südlichen Abschnitt um bis zu 2 m verschoben werden müsste, wird die Variante wegen der voraussichtlich sehr hohen Baukosten nicht zu realisieren sein.

 

Zusätzlich zu dem Vorgenannten ist  festzustellen, dass der  (Anschluss-) Weg des Realverbandes ab Gartenhof Montag derzeit nicht in einem guten Zustand ist. Die Verkehrssituation vor dem Baumarkt erscheint unübersichtlich (mehrere undefinierbare Spuren, keine Radwegefläche bei relativ viel Verkehr).

 

Das Radwegebauprogramm des LK´es sieht nur eine Radwegeplanung bis zu den Märkten (aktuell nur bis zum Baumarkt) vor; keinesfalls ist eine Planung bis zur Bundesstraße vorgesehen (da wäre auch die Querung in Richtung Hildesheim noch zu klären). Es könnte aber sein, dass viele BürgerInnen die Variante bis zur Bundesstraße „erwarten“ und eine verkürzte Radwegeführung als nicht ausreichend empfinden werden, wenn man schon ausbaut.

 

Der Fachdienst Verkehr hat nach Klärung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis folgende E-Mail gesandt:

 

24.10.2016

 

Guten Morgen Frau Diekhoff-Hübinger,

 

das Radwegebauprogramm des Landkreises sieht u.a. den Bau eines Radweges an der Kreisstraße K 301 entlang der Ortschaft Barienrode vor.

Bei der Beschlussfassung hat der Kreistag allerdings einen Vorbehalt bezüglich des Märktekonzeptes in Ochtersum beschlossen. Danach soll der Bau bis zur Errichtung eines weiteren Verbrauchermarktes neben dem Baumarkt zurückgestellt werden.

Nunmehr hat die Gemeinde Diekholzen von ihrem Recht auf Vorfinanzierung im Radwegebauprogramm Gebrauch gemacht und angefragt, welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen gegeben sind.

Eine interne Prüfung hat ergeben, dass wasserbehördliche Belange nicht betroffen sind, da es sich bei dem straßenbegleitenden Graben um einen Straßenentwässerungsgraben und nicht um ein Gewässer nach dem Nds. Wassergesetz handelt. Die naturschutzrechtlichen Belange erfordern jedoch den Bau des Radweges auf der ortsabgewandten Südseite. Die Radfahrer müssten also zweimal die Straßenseite wechseln. Dies halte ich in der Praxis für sehr unrealistisch auf diesem kurzen Stück entlang der Ortschaft Barienrode. Der Bau eines Radweges entlang der K 301 bis zu B 243, welcher dann auch von Radfahrern  angenommen wird, ist im Radwegebauprogramm nach dem jetzigen Stand nicht enthalten. Außer den erheblichen naturschutzrechtlichen Bedenken gegen eine Planung des Radweges entlang der Ortschaft sind auch die Bebauungsplanproblematik wegen der in Anspruch zu nehmenden Privatgrundstücke und damit verbunden Fragen der Verhältnismäßigkeit (z.B. beim Grunderwerb von Bauland) zu bedenken.

Ich bitte Ihre Überlegungen unter diesen Rahmenbedingungen zu überdenken und sehe einer Antwort gern entgegen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Landkreis Hildesheim

Der Landrat

FD 206

Im Auftrag

Rüdiger Garbsch

Leiter des Fachdienstes

Straße und Verkehr

 

In der Sitzung kann der Sachverhalt mündlich weiter erläutert und ggf. die erheblichen naturschutzrechtlichen Bedenken vorgetragen werden.

 

 


Nach der Stellungnahme des Landkreises Hildesheim vom 24.10.2016 und unter Abwägung aller o.g. Aspekte und Rahmenbedingungen wird der Plan, einen entsprechenden Radweg vorzufinanzieren bzw. anzustreben, aufgegeben.

Dem Landkreis Hildesheim ist entsprechend zu berichten.

 

 


- Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Radweg Barienrode - Plan (1068 KB)      
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