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Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes "Boikig" gefasst. Für die dabei angedeutete sinnvolle spätere Festsetzung von Gebäudehöhen wird die Vermessung der vorhandenen Gebäudehöhen beauftragt.
Wenn der Änderungsvorschlag mit den "richtigen" Festsetzungen bezüglich GRZ, Höhen, bebaubaren Flächen und Nutzungen für den möglichen Gaststättenbetrieb, Zimmereibetrieb, landwirtschaftlicher Betrieb und Wohnen vorliegt, wird davon ausgegangen, dass der Bauantrag für die Nutzung des MZR und für die Brandschutzauflagen (zweiter Rettungsweg, Ertüchtigung von Wänden, Decken und Türen) genehmigungsfähig wird.
Der Grundstückseigentümer hat zugesichert, einen Kostenanteil von ca. 3.000,00 € zu übernehmen. Die weiteren Kosten (max. 12.500,00 €) werden in den Haushalt 2017 eingestellt und mit einem längerfristigen Mietvertrag (10 – 12 Jahre) und einem deutlich reduzierten Mietzins gegenüber der ortsüblichen Miete "verrechnet".
1) Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt, das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes wie vorgestellt weiterzuführen.
2) Ein Bauantrag für den MZR wird gestellt.
3) Haushaltsmittel in Höhe von 12.500,00 € sind im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen und ein längerfristiger Mietvertrag mit einem reduzierten Mietzins ist abzuschließen.