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Vorlage - 2017/164  

Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
15.06.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Nach Mitteilung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) sind für die Brandbekämpfung in Gebäuden und in Brandübungsanlagen Feuerwehrhelme aus Aluminium nach DIN 14940 nicht mehr zulässig. Sie dürfen jedoch bis zur Ablegereife für sonstige Arbeiten weiter genutzt werden.

 

Die Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr Diekholzen sind, bis auf wenige Ausnahmen, mit Feuerwehrhelmen aus Aluminium ausgerüstet. Um die Vorschriften, den Versicherungsschutz und insbesondere die Sicherheit der Kameradinnen und Kameraden gewährleisten zu können, sind diese auszutauschen. Dieses ist jedoch mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, zunächst 30 neue Helme für die Atemschutzgeräteträger anzuschaffen. Weitere 20 Helme wären im kommenden Jahr anzuschaffen.

 

Da keine Haushaltsmittel für die Anschaffung eingeplant sind, handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 117 NKomVG. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 9.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017. Diese sollen im Nachtragshaushaltsplan unter Buchungsstelle 12.6.01.42610000 veranschlagt werden.

 

Die bisherigen Helme werden bis zur Ablegereife für sonstige Arbeiten weiter genutzt.

 

 

 


Der überplanmäßigen Ausgabe für die Ersatzbeschaffung von 30 Feuerwehrhelmen in Höhe von voraussichtlich 9.000 Euro wird zugestimmt.

 

 


 

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen