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Gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 4 des NKomVG in Verbindung mit § 40 Abs. 7 GemHKVO wurde vom 10.08.2015 bis zum 11.08.2015 die Gemeindekasse Diekholzen unvermutet geprüft. Weil die Gemeinde Diekholzen kein eigenes Rechnungsprüfungsamt vorhält, wurde die Kassenprüfung gem. § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft.
Die Prüfung erstreckt sich regelmäßig darauf, ob der Aufbau der Kasse und ihrer Einrichtungen und die Durchführung der Kassengeschäfte den Vorschriften der §§ 34 bis 41 GemHKVO sowie den übrigen, die Aufgaben der Gemeindekasse betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenen Dienstanweisungen entsprechen.
Vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim wurde folgende Stellungnahme nach Abschluss der Prüfung abgegeben: