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Vorlage - 2018/257  

Betreff: Jahresabschluss 2015; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
18.10.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
25.10.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Für das Haushaltsjahr 2015 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.

 

Die Ergebnisrechnung schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 304.068,24 € ab.

 

Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 304.259,41 €.

 

Der Verlust aus dem außerordentlichen Ergebnis beträgt 191,17 €.

 

Bei der Haushaltsplanung 2015 wurde noch von einem Überschuss von 91.400,00 € ausgegangen, so dass eine Ergebnisverbesserung um 212.668,24 € eingetreten ist. Die Ursachen hierfür sind im Rechenschaftsbericht erläutert.

 

Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.12.2015 auf der Passivseite unter der Bilanzposition „1.3. Jahresergebnis“ als Teil der Nettoposition ausgewiesen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zeit vom 11.06.2018 bis zum 29.06.2018.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass

 

  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Buchungen in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen nach den bestehenden Grundsätzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,
  • das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

Der Jahresabschluss 2015 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

 

Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.

 

Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2015 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2015 zu bilden bzw. aus den Rücklagen zu entnehmen:

 

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 304.259,41 €.

 

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 191,17 €.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2015 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

Der im Jahresergebnis 2015 erzielte Überschuss in Höhe von 304.259,41 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der im Jahresergebnis 2015 erzielte Verlust in Höhe von 191,17 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2015 erteilt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Ergebnis- und Finanzrechnung 2015

2. Bilanz zum 31.12.2015

3. Rechenschaftsbericht 2015

4. Schlussbericht gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnis- und Finanzrechnung 2015 (49 KB)      
Anlage 2 2 Bilanz zum 31.12.2015 (188 KB)      
Anlage 3 3 Rechenschaftsbericht 2015 (957 KB)      
Anlage 4 4 Schlussbericht 2015 RPA (2709 KB)      
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