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Vorlage - 2018/262  

Betreff: Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Onno Heyken gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
25.10.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

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Herr Onno Heyken ist nicht mehr wohnhaft in der Gemeinde Diekholzen. Durch den Verlust der Wählbarkeit nach § 49 Abs. 1 S.1 Nr. 2  Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) endet auch die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Diekholzen gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NkomVG.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den

Sitzverlust fest

 

Als Ersatzperson für Herrn Onno Heyken rückt Frau Claudia Mönner in den Rat der

Gemeinde Diekholzen nach. Frau Mönner hat erklärt, dass sie das Mandat annimmt. Sie erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Herrn Onno Heyken

gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.2 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.

 

Anlage/n:

 

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