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Herr Onno Heyken ist nicht mehr wohnhaft in der Gemeinde Diekholzen. Durch den Verlust der Wählbarkeit nach § 49 Abs. 1 S.1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) endet auch die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Diekholzen gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NkomVG.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den
Sitzverlust fest
Als Ersatzperson für Herrn Onno Heyken rückt Frau Claudia Mönner in den Rat der
Gemeinde Diekholzen nach. Frau Mönner hat erklärt, dass sie das Mandat annimmt. Sie erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Herrn Onno Heyken
gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.2 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.