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Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, auf den Grundstücken der ehemaligen Klinik ein Baugebiet zu entwickeln und vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Dazu ist der Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet Am Bahnberg notwendig.
Satzung der Gemeinde Diekholzen
über ein Besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Am Bahnberg“
vom 03.12.2018
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010 S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113) wird nach Beschlussfassung durch den Rat vom 22.11.2018 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Zweck der Satzung
Die Vorkaufsrechtssatzung wird zur Sicherung der in Betracht zu ziehenden städtebaulichen Maßnahmen und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erlassen. Der Gemeinde Diekholzen steht in dem in § 2 genannten Geltungsbereich ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.
§ 2 Geltungsbereich
Die Vorkaufsrechtssatzung gilt für das Gebiet „Am Bahnberg“. Der räumliche Geltungsbereich ist mit seinen Grenzen in der Anlage 1 dargestellt. Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Flurstücke.
Der Plan (Anlage 1) und die Auflistung der betroffenen Grundstücke (Anlage 2) sind Bestandteil der Satzung.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diekholzen, den 03.12.2018
Gemeinde Diekholzen
Siegel
gez. Birgit Dieckhoff-Hübinger
Bürgermeisterin
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den Erlass der Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Am Bahnberg“.
Anlage 1 – Bahnberg – Lageplan
Anlage 2 – Bahnberg – Grundstücke
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bahnberg_Lageplan (454 KB) | ||||
2 | Bahnberg_Grundstuecke (59 KB) |