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Vorlage - 2018/282  

Betreff: Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet "Am Bahnberg"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
03.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

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Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, auf den Grundstücken der ehemaligen Klinik ein Baugebiet zu entwickeln und vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

 

Dazu ist der Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet Am Bahnberg notwendig.

 

 

Satzung der Gemeinde Diekholzen

über ein Besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet

„Am Bahnberg“

vom 03.12.2018

 

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches (BauGB)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 10 Niedersächsisches  Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010 S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113) wird nach Beschlussfassung durch den Rat vom 22.11.2018 folgende Satzung erlassen:

 

§ 1 Zweck der Satzung

 

Die Vorkaufsrechtssatzung wird zur Sicherung der in Betracht zu ziehenden städtebaulichen Maßnahmen und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erlassen. Der Gemeinde Diekholzen steht in dem in § 2 genannten Geltungsbereich ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.

 

§ 2 Geltungsbereich

 

Die Vorkaufsrechtssatzung gilt für das Gebiet „Am Bahnberg“. Der räumliche Geltungsbereich ist mit seinen Grenzen in der Anlage 1 dargestellt. Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Flurstücke.

Der Plan (Anlage 1) und die Auflistung der betroffenen Grundstücke (Anlage 2) sind Bestandteil der Satzung.

 

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Diekholzen, den 03.12.2018

Gemeinde Diekholzen

 

 

Siegel

 

gez. Birgit Dieckhoff-Hübinger

Bürgermeisterin

 

 

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Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den Erlass der Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Am Bahnberg“.

 

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Anlage 1 – Bahnberg – Lageplan

Anlage 2 – Bahnberg – Grundstücke

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bahnberg_Lageplan (454 KB)      
Anlage 2 2 Bahnberg_Grundstuecke (59 KB)      
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