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Die Stadt Hildesheim, der Landkreis und die weiteren 17 Kommunen im Landkreis Hildesheim haben sich gemeinsam ins Rennen um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ begeben; ein ambitioniertes Vorhaben und ein Bekenntnis dazu, das beachtliche kulturelle Potential der Region weiter zu entwickeln und für eine nachhaltige Regionalentwicklung zu erschließen.
Nachdem die Idee maßgeblich in der Hildesheimer Bürgerschaft entstanden war und der Rat der Stadt Hildesheim am 03.04.2017 einen Beschluss zur Bewerbung unter Einbindung des gesamten Landkreises gefällt hatte, schloss sich die Gemeinde Diekholzen mit Beschluss vom 21.09.2017 (Vorlage 2017/186) dieser Bewerbung an. Kurz darauf bildete sich auch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Ratsmitgliedern, einer Ortsvorsteherin und interessierten Bürger*innen, um die Bewerbung zu begleiten.
Das Projektbüro KULTURHAUPTSTADT Hi2025 hat (in Zusammenarbeit mit der Stadt Hildesheim, Stabsstelle Kultur und Stiftungen) eine Beschlussvorlage zur Kulturhauptstadt 2025 erstellt. Diese zeigt den Bewerbungsprozess hinsichtlich Verfahren, Kosten und Finanzierung sowie der weiteren Zielsetzung auf. Es wird auch auf die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Effekte eingegangen. Die Vorlage wurde als Anlage beigefügt.
Ein Alleinstellungsmerkmal der Hildesheimer Bewerbung ist der Zusammenhalt und gemeinsame Auftritt als Region. Aus diesem Grund wird es am 28.08.2019 ein „Public-Voting“ auf dem Burgberg in Bad Salzdetfurth geben. Hier werden die einzelnen Kommunen ihre weitere Unterstützung zur Bewerbung bekanntgeben, vorbehaltlich der jeweiligen Ratsbeschlüsse.
Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich an der Bewerbung der Stadt Hildesheim als „Lead City“ (Ausrichterstadt) für die Region gemäß Bewerbungskonzept um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025.
Im Falle des Erreichens der Shortlist wird sich die Gemeinde Diekholzen an der Finanzierung des weiteren Bewerbungsverfahrens im Jahr 2020 nach Maßgabe des Pkt. 2.4, also mit einem Betrag von 0,60 € pro Einwohner/in, und sich nach Maßgabe des Pkt. (3.5.1), also mit einem Betrag von 1,13 € pro Jahr pro Einwohner/in in den Jahren 2021 bis 2026, an der Finanzierung einer möglichen Durchführung des Kulturhauptstadtprojekts beteiligt.
Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich unter dem o.g. Finanzierungsvorbehalt im Falle des Titelgewinns und vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung an der Gründung einer unabhängigen Gesellschaft für die Durchführung.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im Rahmen der geltenden Organisationsstrukturen beauftragt.
Vorlage Projektbüro KULTURHAUPTSTADT Hi2025
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019_06_07_Entwurf Beschlussvorlage Kulturhauptstadt (617 KB) |
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