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1.
Zu der Thematik bat die Gemeinde erneut die Verkehrskommission um Begutachtung:
In der Besprechung zur OD Söhre am 22.08.2018 mit den Herren Garbsch, Wüstefeld,
Blenke vom FD Verkehr des LK, Herren Friede und Probst (LK Kreisentwicklung und
ÖPNV), Frau Biesterfeld (Ing. Büro Pabsch und Partner), BAL, Bgmin wurde folgendes
besprochen:
„Im Bereich „Himmelreich“ wird keinerlei Notwendigkeit für eine Verschwenkung bzw. eine Querungshilfe gesehen. Es bestehen keine Funktionsverbindungen von Seiten der einseitigen Bebauung in Richtung unbebaute Beusterniederung. Auch die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung wird hier nicht gesehen. Im Gegenteil, die Tempo -70-Zone sei schon ein Entgegenkommen. Der Grund hierfür liegt in der weiteren Orschaftsausfahrt in dem Bereich. Ansonsten wäre Tempo 100 bis zur Ortstafel üblich. Diese sei am richtigen Ort aufgestellt, nämlich ab der beidseitigen Bebauung der Straße (Tempo 50 ab dort).“
2.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 25.10.2018 wurde folgender
Beschluss gefasst:
„Hinsichtlich einer Verschwenkung werden ebenfalls weitere Argumente gesammelt.
Anschließend erfolgt eine weitere Beratung.“
3.
Es folgte eine neuerliche Aufnahme ins Maßnahmenprogramm 2019
- Es wurden keine Beispiele beigebracht.
4.
Durch Schreiben des Landkreises Hildesheim – Straßenverkehrsamt vom 21.06.2019 wurde
abschließend zu dem Antrag mitgeteilt:
„Zum wiederholten Male wurde der Bereich in Augenschein genommen. Geänderte Sachverhalte sind nicht feststellbar, so dass den Ausführungen zur verkehrsrechtlichen Betrachtung (Schreiben an die Gemeinde Diekholzen vom 24.09.2018) nichts hinzuzufügen ist. Verkehrsbehördliche Anordnungen oder bauliche Empfehlungen sind nicht zu treffen.
Fazit:
Seitens der Straßenbauverwaltung/Straßenmeisterei wird der Bau der
Querungshilfe/Fahrbahnverschwenkung als nicht sinnvoll angesehen. Eine
Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers wird verneint. Die Untere Verkehrsbehörde
verweist auf die fehlende Legalität zum Bau eines solchen Fahrbahnteilers. Eine
Verschiebung der OD und der Ortstafel Richtung Marienburg kann nur erfolgen, wenn der
Bereich Thoosmannbeek bebaut wird".
Anlagen
- Schreiben des Fachdienstes 206 (LK) vom 31.07.2014
- Antrag der Unabhängigen vom 04.09.2014
- Verkehrskommission am 11.08.2015 - Schreiben
- Antrag der Unabhängigen vom 16.10.2017
-Beschlussvorlage vom 08.10.2018 –Nr. 2018/268, Protokoll des Ausschusses für Technik
und Umwelt vom 16.10.2018, Beschlussauszug der Sitzung des Rates vom 25.10.2018)
- Schreiben des Fachdienstes 206 (LK) vom 24.09.2018
- Verkehrskommission am 23.05.2019 - Schreiben