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Vorlage - 2019/335  

Betreff: Querungshilfe Söhre
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Technik und Umwelt Kenntnisnahme
17.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
Rat der Gemeinde Diekholzen Kenntnisnahme

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1.

Zu der Thematik bat die Gemeinde erneut die Verkehrskommission um Begutachtung:

In der Besprechung zur OD Söhre am 22.08.2018 mit den Herren Garbsch, Wüstefeld,

Blenke vom FD Verkehr des LK, Herren Friede und Probst (LK Kreisentwicklung und

ÖPNV), Frau Biesterfeld (Ing. Büro Pabsch und Partner), BAL, Bgmin wurde folgendes

besprochen:

„Im Bereich „Himmelreich“ wird keinerlei Notwendigkeit für eine Verschwenkung bzw. eine Querungshilfe gesehen. Es bestehen keine Funktionsverbindungen von Seiten der einseitigen Bebauung in Richtung unbebaute Beusterniederung. Auch die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung wird hier nicht gesehen. Im Gegenteil, die Tempo -70-Zone sei schon ein Entgegenkommen. Der Grund hierfür liegt in der weiteren Orschaftsausfahrt in dem Bereich. Ansonsten wäre Tempo 100 bis zur Ortstafel üblich. Diese sei am richtigen Ort aufgestellt, nämlich ab der beidseitigen Bebauung der Straße (Tempo 50 ab dort).“

 

2.

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 25.10.2018 wurde folgender

Beschluss gefasst:

 

„Hinsichtlich einer Verschwenkung werden ebenfalls weitere Argumente gesammelt.

Anschließend erfolgt eine weitere Beratung.“

 

3.

Es folgte eine neuerliche Aufnahme ins Maßnahmenprogramm 2019

- Es wurden keine Beispiele beigebracht.

 

4.

Durch Schreiben des Landkreises Hildesheim – Straßenverkehrsamt vom 21.06.2019 wurde

abschließend zu dem Antrag mitgeteilt:

 

„Zum wiederholten Male wurde der Bereich in Augenschein genommen. Geänderte Sachverhalte sind nicht feststellbar, so dass den Ausführungen zur verkehrsrechtlichen Betrachtung (Schreiben an die Gemeinde Diekholzen vom 24.09.2018) nichts hinzuzufügen ist. Verkehrsbehördliche Anordnungen oder bauliche Empfehlungen sind nicht zu treffen.

 

 

Fazit:

Seitens der Straßenbauverwaltung/Straßenmeisterei wird der Bau der

Querungshilfe/Fahrbahnverschwenkung als nicht sinnvoll angesehen. Eine

Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers wird verneint. Die Untere Verkehrsbehörde

verweist auf die fehlende Legalität zum Bau eines solchen Fahrbahnteilers. Eine

Verschiebung der OD und der Ortstafel Richtung Marienburg kann nur erfolgen, wenn der

Bereich Thoosmannbeek bebaut wird".

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

- Schreiben des Fachdienstes 206 (LK) vom 31.07.2014

- Antrag der Unabhängigen vom 04.09.2014

- Verkehrskommission am 11.08.2015 - Schreiben

- Antrag der Unabhängigen vom 16.10.2017

 -Beschlussvorlage vom 08.10.2018 –Nr. 2018/268, Protokoll des Ausschusses für Technik
  und Umwelt vom 16.10.2018, Beschlussauszug der Sitzung des Rates vom 25.10.2018)

- Schreiben des Fachdienstes 206 (LK) vom 24.09.2018

- Verkehrskommission am 23.05.2019 - Schreiben

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Fachdienst vom 31.07.14 (130 KB)      
Anlage 2 2 Antrag der Unabhängigen vom 04.09.14 (122 KB)      
Anlage 3 3 verkehrskommission am 11.08.15 (191 KB)      
Anlage 4 4 Antrag der Unabhängigen vom 16.10.17 (72 KB)      
Anlage 5 5 Beschlussvorlage, Protokoll usw. (433 KB)      
Anlage 6 6 Schreiben Fachdienst vom 24.09.18 (134 KB)      
Anlage 7 7 Verkehrskommission am 23.05.19 (229 KB)      
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