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Die Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. hat einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung eines Lichtpunktgewehrs gestellt.
Die Kosten belaufen sich lt. Angebot auf 1.374,00 Euro.
Weitere Anträge wurden seitens der Schützengesellschaft in der laufenden Wahlperiode nicht gestellt.
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Diekholzen für die Gewährung von Zuwendungen können insgesamt drei Zuschussanträge pro Wahlperiode gestellt werden. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 1/3 der Gesamtkosten. Die weiteren Eckpunkte der Richtlinie sind zu beachten.
Dem Antrag der Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten für die Anschaffung eines Lichtpunktgewehrs nach Vorlage der Rechnung wird zugestimmt. Der Höchstbetrag der anrechnungsfähigen Gesamtkosten wird auf 1.374,00 Euro festgesetzt.
Antrag Schützenverein
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Schützenverein (104 KB) |