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Vorlage - 2019/340  

Betreff: Antrag Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Generations-, Kultur- und Sportausschuss Vorbereitung
26.11.2019 
Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. hat einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung eines Lichtpunktgewehrs gestellt.

Die Kosten belaufen sich lt. Angebot auf 1.374,00 Euro.

 

Weitere Anträge wurden seitens der Schützengesellschaft in der laufenden Wahlperiode nicht gestellt.

 

Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Diekholzen für die Gewährung von Zuwendungen können insgesamt drei Zuschussanträge pro Wahlperiode gestellt werden. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 1/3 der Gesamtkosten. Die weiteren Eckpunkte der Richtlinie sind zu beachten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Dem Antrag der Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten für die Anschaffung eines Lichtpunktgewehrs nach Vorlage der Rechnung wird zugestimmt. Der Höchstbetrag der anrechnungsfähigen Gesamtkosten wird auf 1.374,00 Euro festgesetzt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Antrag Schützenverein

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Schützenverein (104 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen