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Vorlage - 2015/036  

Betreff: Ausbaumöglichkeit Radweg Barienrode - Richtung Gartenhof
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Technik und Umwelt Vorbereitung
26.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Mit Datum vom 02.11.2015 hat die Fraktion der CDU im Rat einen Antrag auf Erstellung eines Radweges in Barienrode vom Neubaugebiet in Richtung Gartenhof Montag als Fortführung des Radweges zwischen Söhre und Barienrode entlang der K301 gestellt.

Der Antrag ist allen Fraktionen z.K. zugegangen und es wird darauf Bezug genommen.

 

Zum möglichen Verfahren:

 

Das Radwegebauprogramm 2009 des Landkreises Hildesheim sieht vor, dass der Landkreis (LK) 100% des Radwegebaues an Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften übernimmt.

 

Dabei wird auch toleriert, dass die Radwege nur bis an Wirtschaftswege, die durch andere bewirtschaftet werden (beispielsweise ist damit der Realverbandsweg, der an den Gartenhof Montag anschließt, gemeint), heranführen. Von dort aus sollen dann diese anderen Wirtschaftswege, die geeignet sind, den Radverkehr aufnehmen, denselben weiterführen.

 

Die Kosten des Radwegebaues an Kreisstraßen trägt zu 100% der LK.

 

Die ersten 50% werden unmittelbar nach Kostenanfall übernommen, die restlichen 50% erst nach 6 Jahren.

 

Eine entsprechende Vereinbarung  zwischen der Gemeinde Diekholzen und dem LK soll dazu geschlossen werden.

 

Die Kostenschätzung im Radwegeprogramm 2009  (167.580,00 €) ist nur eine grobe Ermittlung und bereits 6 Jahre alt. Sofern bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) Arbeitskapazität nicht vorhanden sein sollte, soll im Auftrag des Landkreises ein freiberufliches Ingenieurbüro mit der Erarbeitung von Planunterlagen für verschiedene Varianten (mind. 2 Alternativen) der Radwegeführung und der daraus resultierenden Kostenermittlung beauftragt werden.

 

Die Kosten für die Erarbeitung des Vorgenannten muss zunächst allerdings die Gemeinde Diekholzen tragen. Vorgenanntes ist jedoch erforderlich, damit eine Entscheidungsfindung und Beratung bzw. ein entsprechender Ratsbeschluss zum Vorhabenbeginn überhaupt erst erfolgen kann.

 

Dem LK muss ein entsprechender Ratsbeschluss der Gemeinde Diekholzen vorliegen, um tätig zu werden.

 

 

Erforderliche Schritte:

 

Im 1. Schritt  ist jetzt ein grundsätzliches Votum des Gemeinderates über die Absicht, eine Umsetzung der Radweg- Verlängerung wie beschrieben herbeizuführen, erforderlich.

 

Weiterhin muss beschlossen werden, dass die Kosten eines Ingenieurbüros zur Erarbeitung von Machbarkeitsvarianten zunächst von der Gemeinde getragen werden.

 

Über eine positive Beschlusslage soll der LK, Fachdienst 206 anschließend informiert werden.

 

Im  2. Schritt ist nach Erstellung der Planunterlagen und der Kostenermittlungen eine erneute Beratung und ein Beschluss des Gemeinderates über die Umsetzung des Vorhabens und die Übernahme der Vorfinanzierung von 50% der Kosten durch die Gemeinde Diekholzen für die Dauer von 6 Jahren herbeizuführen.

 

 

 

 


Dem Gemeinderat wird empfohlen, grundsätzlich die Absicht, die Radwegeverlängerung herbeiführen zu wollen, zu bekunden und die Übernahme der Kosten für die Planung eines Radweges zwischen Barienrode/Neubaugebiet und dem Gartenhof Montag entlang der K301 und K105 zuzusichern, sofern das NLSTBV die Planungsleistungen nicht übernimmt.

 

 

 


Karten mit markierter Darstellung des geplanten Radwegeabschnittes bei Barienrode

Lageplanauszug Radwegebauprogramm 2009 des Landkreises Hildesheim

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 geplanter Radweg (282 KB)      
Anlage 3 2 geplanter Radweg Luftbild (2802 KB)      
Anlage 1 3 Liegenschaftskarte Radwegebauprogramm 2009_Stadtgrenze HI-Söhre (482 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen