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Vorlage - 2020/376  

Betreff: Verabschiedung einer Richtlinie gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
20.02.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Diekholzen verfügt derzeit über keine Richtlinie zur Führung der Verwaltung nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG. Sie grenzt die Geschäfte der laufenden Verwaltung durch die Festlegung von Wertgrenzen rechtssicher ab und dient auch zur Konkretisierung anderer  zuständigkeitsrelevanten unbestimmten Rechtsbegriffe.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Richtlinie zur Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung wird gemäß dem vorliegenden Entwurf beschlossen und tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020 - Verwaltungsrichtlinie ENTWURF (434 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen