|
|
Die Gemeinde Diekholzen verfügt derzeit über keine Richtlinie zur Führung der Verwaltung nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG. Sie grenzt die Geschäfte der laufenden Verwaltung durch die Festlegung von Wertgrenzen rechtssicher ab und dient auch zur Konkretisierung anderer zuständigkeitsrelevanten unbestimmten Rechtsbegriffe.
Die Richtlinie zur Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung wird gemäß dem vorliegenden Entwurf beschlossen und tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020 - Verwaltungsrichtlinie ENTWURF (434 KB) |