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Vorlage - 2020/384  

Betreff: Die Unabhängigen: Antrag zur Anpassung der Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 KomHKVO
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
20.02.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Fraktion der Unabhängigen stellt den Antrag auf Anpassung der Wertgrenzen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 12 Abs. 1 KomHKVO (festgelegt in § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Diekholzen.

 

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Die Wertgrenzen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 12 Abs. 1 KomHKVO werden auf 50.000,- EURO für Baumaßnahmen und 20.000,- EURO für sonstige Investitionen festgelegt.

 

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Antrag der Fraktion Die Unabhängigen vom 27.01.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20200127 - Antrag auf Anpassung der Wertgrenzen nach § 12 I KomHKVO (177 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen