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Die Fraktion der Unabhängigen stellt den Antrag auf Anpassung der Wertgrenzen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 12 Abs. 1 KomHKVO (festgelegt in § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Diekholzen.
Die Wertgrenzen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 12 Abs. 1 KomHKVO werden auf 50.000,- EURO für Baumaßnahmen und 20.000,- EURO für sonstige Investitionen festgelegt.
Antrag der Fraktion Die Unabhängigen vom 27.01.2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20200127 - Antrag auf Anpassung der Wertgrenzen nach § 12 I KomHKVO (177 KB) |