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Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 erhalten.
Sofern es genehmigungspflichtige Bestanteile in der Haushaltssatzung geben sollte, wird dies von dort geprüft und ggf. auch genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Diekholzen enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, so dass sie lediglich im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim verkündet werden muss.
In der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 09.03.2020 wird darum gebeten, die selbige dem Rat der Gemeinde Diekholzen zur Kenntnis zu geben.
Aus diesem Grund ist die Verfügung als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Anlage:
Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20200310 Stellungnahme Kommunalaufsicht Haushalt 2020 (735 KB) |