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Vorlage - 2015/048  

Betreff: Antrag der Schützengesellschaft Diekholzen e.V. auf Zuschuss für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Generations-, Kultur- und Sportausschuss Entscheidung
25.01.2016 
Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   

Die Schützengesellschaft Diekholzen e.V. hat mit Schreiben vom 05.12.2015 einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten am Luftgewehrstand sowie am Schützenhaus Diekholzen gestellt.

 

Die Kosten werden sich lt. Aussage des Schützenvereins auf max. 15.000,00 € belaufen. Eine ausführliche Kostenübersicht liegt noch nicht vor, soll aber nachgereicht werden. Nachfolgende Arbeiten sind beabsichtigt:

 

-neue Heizkörper, Luftgewehrstand

-Sanierung der Elektrik, Luftgewehrstand

-Sanierung und Wärmedämmungsarbeiten, Dach, Außen- und Innenwände, Luftgewehrstand

 

In der laufenden Wahlperiode wurde seitens der Schützengesellschaft Diekholzen e.V. mit Schreiben vom 27.09.2012 ebenfalls ein Zuschussantrag bzgl. Sanierungsmaßnahmen bei der Gemeinde Diekholzen eingereicht. Gemäß des Beschlusses des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses vom 23.10.2012 sowie des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 13.12.2012 wurde der Schützengesellschaft Diekholzen e.V. nach Vorlage der Kostenabrechnung ein Zuschuss in Höhe von 5.197,60 € ausgezahlt (1/3 der Gesamtkosten). Die Kosten entstanden gemäß der Auflistung der Schützen für nachfolgende Positionen:

 

-neuer Wärmeerzeuger samt Zubehör

-Sanierung der WC- Anlagen

-neue Innen- und Außenfenster

-neue Eingangstür

-neue Tür zum LG-Stand

 

Weitere Anträge wurden seitens der Schützengesellschaft Diekholzen e.V. in der laufenden Wahlperiode nicht gestellt.

 

Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Diekholzen für die Gewährung von Zuwendungen können insgesamt drei Zuschussanträge gewährt werden. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 1/3 der Gesamtkosten. Die weiteren Eckpunkte der Richtlinie sind zu beachten.

 

 


Dem Antrag der Schützengesellschaft Diekholzen e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach Vorlage der Rechnungen wird zugestimmt. Der Höchstsatz der Zuschusshöhe wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 einzustellen. Die Zustimmung des Verwaltungsausschusses erfolgt im Rahmen der  Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2016.

 


- Antrag der Schützengesellschaft Diekholzen e.V. vom 05.12.2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Schuetzengesellschaft Diekholzen (355 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen