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Frau Bärbel Gärtner hat mit Schreiben vom 22.06.2015 ihren Rücktritt vom Ratsmandat erklärt. Hierbei handelt es sich um ein Sitzverlust durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest. Frau Gärtner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Ersatzperson für Frau Gärtner würde ursprünglich Frau Katharina Abel-Rohde in den Rat der Gemeinde Diekholzen nachrücken. Frau Abel-Rohde hat jedoch mit Schreiben vom 26.06.2015 ihren Verzicht auf das Mandat erklärt. Sie scheidet folglich für die weitere Wahlperiode als Ersatzperson gemäß § 45 NKWG aus.
Als Nachrückerin für Frau Gärtner wurde nunmehr Frau Claudia Mönner berufen. Frau Mönner hat erklärt, dass sie das Mandat annimmt. Sie erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Frau Bärbel Gärtner gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.1 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.