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Vorlage - 2016/054  

Betreff: Benennung von Ausschussmitgliedern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
25.02.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Herr Peter Mc Govern hat mit Schreiben vom 07.02.2016 gegenüber der Bürgermeisterin erklärt, nicht mehr der SPD-Fraktion anzugehören.

 

Herr Mc Govern bleibt weiterhin Ratsmitglied. Auch seine Mitgliedschaften in den Ausschüssen bleiben zunächst hiervon unberührt. Eine Fraktion oder Gruppe kann für die Besetzung der ihr zustehenden Sitze auch Abgeordnete benennen, die ihr nicht angehören. Ein Mitglied scheidet demnach nicht automatisch aus seinen Ausschüssen aus, wenn es seine entsendende Fraktion oder Gruppe verlässt. (vgl. Ipsen, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, § 71 Rdnr.52; Menzel in KVR Nds / NKomVG, § 71 Rdnr. 38; OVG Lüneburg, U. vom 22.04.1986, NVwZ-RR 1989 S.94, 95)

 

Gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 1 NKomVG kann die SPD- Fraktion jedoch eine Nachfolgerin/ ein Nachfolger für Herrn Mc Govern in den Ausschüssen benennen. Die Besetzung ist gemäß § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG durch Beschluss des Rates festzustellen.

 

Herr Mc Govern war für die SPD-Fraktion in nachfolgenden Ausschüssen vertreten:

 

  • Mitglied im Finanzausschuss
  • Ausschussvorsitzender im Jugend-, Kultur- und Sportausschuss
  • Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss (für Herrn Ludewig)
  • Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Technik und Umwelt (für Herrn Ludewig)

 

Sofern die SPD-Fraktion Herrn Mc Govern als Ausschussmitglied abberuft, kann dieser als fraktions- bzw. gruppenloses Ratsmitglied beantragen, einem Ausschuss seiner Wahl als beratendes Mitglied anzugehören. Ein Stimmrecht erhält er jedoch nicht (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG).

 

Bei Beitritt einer anderen Fraktion oder Gruppe, kann diese selbstverständlich ebenfalls die Besetzung ihrer Sitze neu festlegen. Auch dies bedarf eines Feststellungsbeschlusses.

 

Hinweis:

Eine Neuverteilung der Ausschusssitze aufgrund geänderter Mehrheitsverhältnisse erfolgt nicht von Amts wegen. Gemäß § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG bedarf es eines Antrages auf Neubesetzung. Dieser kann lediglich von der Fraktion/ Gruppe gestellt werden, die durch die Neuverteilung einen Vorteil erlangen kann. (vgl. Schwind in Blum/Häusler/Meyer, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, §71 Rdnr.24)

 

 

 

 


Beschlussvorschlag 1 (sofern ein Antrag auf Neuverteilung gestellt wird)

Auf Antrag der __________________-Fraktion/ Gruppe erfolgt die Neuverteilung der Ausschusssitze. Dies erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

 

Es wird festgestellt, dass im Verwaltungsausschuss auf die CDU ___ Sitze, SPD ___ Sitze, Grünen ___ Sitze und Unabhängigen ___ Sitze entfallen. Den noch freien sechsten Sitz erhält nach Losziehung durch den Ratsvorsitzenden die ____________. 

 

In den Fachausschüssen entfallen auf die CDU ___ Sitze, SPD ___ Sitze, Grünen ___ Sitze und Unabhängigen ___ Sitze. Den noch freien siebten Sitz erhält nach Losziehung durch den Ratsvorsitzenden die ____________.

 

Nachdem die Fraktionen die Ausschussmitglieder und deren Vertreter benannt haben, werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird wie folgt festgestellt:

 

Die Zusammensetzung der Fachausschüsse wird wie folgt festgestellt:

 

 

Beschlussvorschlag 2 (sofern kein Antrag auf Neuverteilung gestellt wird)

Die nachfolgende Ersatzbesetzung der SPD-Fraktion in den Ausschüssen wird gemäß § 71 Abs. 5 u. 9 NKomVG wie folgt festgestellt:

 

Finanzausschuss

= ______________________________________

 

Jugend-, Kultur- und Sportausschuss

= ______________________________________

 

Vorsitz Jugend-, Kultur- und Sportausschuss

= ______________________________________

 

Stellvertretung Verwaltungsausschuss (für Herrn Ludewig)

= ______________________________________

 

Stellvertretung Ausschuss für Technik und Umwelt (für Herrn Ludewig)

= ______________________________________

 

 

Beschlussvorschlag 3a (sofern Herr Mc Govern fraktions- oder gruppenlos bleibt)

Weiterhin wird festgestellt, dass Herr Peter Mc Govern gem. § 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG als fraktions- bzw. gruppenloses Ratsmitglied eine beratende Funktion im ____________________________________ auf Antrag wahrnimmt.

 

 

Beschlussvorschlag 3b (sofern sich Herr Mc Govern einer anderen Fraktion/ Gruppe anschließt)

Festgestellt wird, das die __________________-Fraktion/ Gruppe  die Besetzung ihrer Ausschusssitze wie folgt festlegt:

 

 


-Aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse der Gemeinde Diekholzen

-Fallkonstellation Verwaltungsausschuss

-Fallkonstellation Fachausschüsse

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen