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Vorlage - 2016/057  

Betreff: Jahresrechnung 2011; Beschluss und Entlastung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
05.04.2016 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
07.04.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Für das Haushaltsjahr 2011 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 225.996,07 € ab.

 

Bei der Haushaltsplanung 2011 wurde von einem Überschuss von 112.400 € ausgegangen, so dass eine Ergebnisverbesserung um 113.596,07 € erfolgt ist. Die Ursachen hierfür sind detailliert im Rechenschaftsbericht erläutert.

 

Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.12.2011 auf der Passivseite unter der Bilanzposition „1.3 Jahresergebnis als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung 2011 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass

  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Buchungen in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,
  • das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

Der Jahresabschluss 2011 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

 

Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.

 

Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2011 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 erteilt.

 

Dem Rat wird empfohlen, folgende Rücklagen für das Jahr 2011 zu bilden:

 

  • Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 218.172,98 €.
  • Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.823,09 €.

 

 

 


Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2011 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

Der im Jahresergbenis erzielte Überschuss in Höhe von insgesamt 225.996,07 € wird der Überschussrücklage gemäß § 124 NKomVG zugeführt.

 

Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für die Jahresrechnung 2011 erteilt.

 

 


Ergebnisrechnung 2011

Bilanz zum 31.12.2011

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnisrechnung 2011 (591 KB)      
Anlage 2 2 Bilanz 31.12.2011 (1100 KB)      
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