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Mit der Vorlage 2021/519 wurde die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes zu prüfen und ins Verfahren zu bringen.
Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt Antragsteller, Herr Architekt Manfred Niemann.
Für die Aufstellung des B-Plans wurde das Planungsbüro Keller beauftragt.
Da es sich um eine Planung im sogenannten unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB handelt und die Parameter für ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB erfüllt werden, soll dieses beschleunigte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes angewendet werden.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 31 „Koppelweg“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Das Büro Keller, Hannover, wird beauftragt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 anzufertigen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
Dem Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 31 „Koppelweg“ mit Begründung wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | DI46 Koppelweg 15-6-2021 (1766 KB) |