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Der Bürgermeister der Gemeinde Diekholzen weist die gewählten Ratsmitglieder auf die ihnen obliegenden Pflichten gemäß § 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit), § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) und § 42 NKomVG (Vertretungsverbot) hin.
Gleichzeitig verpflichtet er die Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen sowie die Gesetze zu beachten.