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Vorlage - 2015/006  

Betreff: Verpflichtung und Pflichtenbelehrung einer nachrückenden Ratsfrau für "Die Grünen"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Kenntnisnahme
16.07.2015 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen zur Kenntnis genommen   

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist die nachgerückte Ratsfrau Claudia Mönner auf die ihr obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin.

 

Gleichzeitig verpflichtet sie Frau Mönner, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 


 

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen