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Vorlage - 2021/599  

Betreff: Bestimmung der Ortsvorsteher/innen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die vorgeschlagene Person muss jeweils in der entsprechenden Ortschaft wohnhaft sein.

 

Nachfolgende Stimmenverteilung hat sich bei der Kommunalwahl 2021 ergeben:

Ortschaft SPD  CDU  GRÜNE UNABHÄNGIGE FDP

Diekholzen 42,32% 24,70% 12,49% 17,90%  2,59%

Söhre    37,12% 38,19% 11,60% 9,25%   3,84%

Barienrode    29,30% 40,69% 18,29% 8,78%   2,94%

Egenstedt    23,38% 61,16% 7,53%  4,10%   3,83%

 

Die jeweils höchsten Ergebnisse sind fett dargestellt.

 

Die Ernennung der Ortsvorsteher/-innen erfolgt in einem gesonderten Termin durch den Bürgermeister. Er übergibt hierbei die Ernennungsurkunden und nimmt der Ehrenbeamtin und den Ehrenbeamten ihren Diensteid ab.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Es wird festgestellt, dass folgende Personen das Amt des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin in den jeweiligen Ortschaften wahrnehmen:

Diekholzen:

Söhre:

Barienrode:

Egenstedt:

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnis-Uebersicht GR (39 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen