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Vorlage - 2022/668  

Betreff: Haushaltsplan 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
31.03.2022 
Umlaufbeschluss des Gemeinderates ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Gem. § 182 Abs.2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) kann, solange eine epidemische Lage vorliegt, die Vertretung auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder der Vertretung damit einverstanden erklärt haben. Da es sich hier nur um eine Änderung einer Position im Haushalt handelt, wurde dieses Verfahren gewählt.

 

Ein erneuter Ratsbeschluss über den Haushaltsplan 2022 ist notwendig, da im Haushaltsplan die Veräußerung von Sachvermögen auf 2.416.900 € korrigiert wurde. Trotz einer Erhöhung der Grundstückspreise wird davon ausgegangen, dass nicht alle Erlöse der Grundstückspreise dieses Jahr eingenommen werden können. Deshalb wurde der Ansatz entsprechend angepasst.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Haushalt 2022 wird mit der Änderung über die Veräußerung des Sachvermögens beschlossen

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abstimmung Umlaufbeschluss Haushalt (13 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
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