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Vorlage - 2022/695  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Diekholzen vom 04.11.2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Durch eine Änderung des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKommVG) ist es gemäß § 64 Absatz 3 NKommVG auch weiter möglich hybride Sitzungen durchzuführen, sofern dies in der Hauptsatzung bestimmt ist. Daher soll ein neuer § 9 eingefügt werden, welcher die Durchführung solcher Sitzungen regelt.

 

Gleichzeitig ist eine Anpassung von § 8 Absatz 1 notwendig, da das Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim nur noch elektronisch verfügbar ist. Dies ist in die Hauptsatzung unter Angabe der Internetadresse aufzunehmen.

 

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Der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Diekholzen wird zugestimmt.

 

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1 .  Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Diekholzen vom 04.11.2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Hauptsatzung vom 04.11.2021 (427 KB)      
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