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Vorlage - 2022/740  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltsplan 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
08.12.2022 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanz-ausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates aufgestellt. Der Ergebnishaushalt schließt in den ordentlichen Erträgen mit 12.160.610 € und in den ordentlichen Aufwendungen mit 12.792.860 € ab. Aufgrund der Tatsache, dass bis zur Erstellung dieses 1. Nachtragshaushaltsplanes die Ausgaben deutlich gestiegen sind, ist das Ergebnis um insgesamt 167.000 € schlechter und damit von einem Defizit von 465.250 € zu einen Defizit in Höhe von 632.250 € gelangt.

 

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt betragen weiterhin 11.614.410 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mindern gegenüber 11.653.360 € um 33.000,00 € auf nunmehr 11.620.360 €.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten sinken um 2.412.900 € von 2.880.100,00 € auf insgesamt 467.200 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten verringern sich von 3.380.100 € um 426.200 € auf 2.917.900 €.

 

  • Das erhöhte Defizit ist insbesondere damit zu erklären, dass die Ausgaben für die archäologischen Untersuchungen des Baugebietes Mühlenberg deutlich höher ausgefallen sind als zunächst erwartet.
  • Die Grundstücke werden erst im nächsten Haushaltsjahr veräußert.
  • Des Weiteren führten zahlreiche Wasserrohrbrüche zu einer Kostensteigerung im Bereich der Wasserversorgung von 60.000 €.
  • Im Baubereich fielen zusätzliche Kosten für den Austausch einer Heizung im Clubhaus Barienrode an.
  • Im Bereich der Datenverarbeitung (EDV) wurden auf Grund technischer Probleme Ersatzbeschaffungen notwendig.

 

Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bleiben unverändert.

 

Investitionskredite werden weiterhin nicht aufgenommen.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 nicht neu veranschlagt.

 

Die Hebesätze der Realsteuern werden 2022 nicht angehoben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der 1. Nachtragshaushalt 2022 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beschlossen  

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtrag 22 Entwurf (907 KB)      
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