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Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanz-ausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates aufgestellt. Der Ergebnishaushalt schließt in den ordentlichen Erträgen mit 12.160.610 € und in den ordentlichen Aufwendungen mit 12.792.860 € ab. Aufgrund der Tatsache, dass bis zur Erstellung dieses 1. Nachtragshaushaltsplanes die Ausgaben deutlich gestiegen sind, ist das Ergebnis um insgesamt 167.000 € schlechter und damit von einem Defizit von 465.250 € zu einen Defizit in Höhe von 632.250 € gelangt.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt betragen weiterhin 11.614.410 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mindern gegenüber 11.653.360 € um 33.000,00 € auf nunmehr 11.620.360 €.
Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten sinken um 2.412.900 € von 2.880.100,00 € auf insgesamt 467.200 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten verringern sich von 3.380.100 € um 426.200 € auf 2.917.900 €.
Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bleiben unverändert.
Investitionskredite werden weiterhin nicht aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 nicht neu veranschlagt.
Die Hebesätze der Realsteuern werden 2022 nicht angehoben.
Der 1. Nachtragshaushalt 2022 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beschlossen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachtrag 22 Entwurf (907 KB) |