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Vorlage - 2022/751  

Betreff: Neufassung der Entwässerungsabgabensatzung - 01.01.2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
16.02.2023 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
02.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die zurzeit gültige Entwässerungsabgabensatzung vom 20.12.2021 trat mit der Einführung der getrennten Gebührenberechnung von Schutz- und Niederschlagswasser am 01.01.2022 in Kraft. 

 

Die Satzung beachtet bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht die Bemessungsvorteile einer eventuell vorhandenen Zisterne.

Dieses wird im beigefügtem Entwurf mit der vorgeschlagenen gelb markierten Ergänzung, auf Seite 10, § 14 Gebührenmaßstab - II. Niederschlagswassergebühr Abs. 2 u. 3, eingeführt.

Des Weiteren werden die fehlerhaft aufgeführten Beitragssätze für Schmutz- u. Regenwasser, auf Seite 7, § 5 (1), gem. dem Ratsbeschluss vom 16.12.2021 geändert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die anliegende Entwässerungsabgabensatzung wird rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Entwässerungsabgabensatzung-Januar-2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwässerungsabgabensatzung-Januar-2023 (309 KB)      
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