|
|
Die zurzeit gültige Entwässerungsabgabensatzung vom 20.12.2021 trat mit der Einführung der getrennten Gebührenberechnung von Schutz- und Niederschlagswasser am 01.01.2022 in Kraft.
Die Satzung beachtet bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht die Bemessungsvorteile einer eventuell vorhandenen Zisterne.
Dieses wird im beigefügtem Entwurf mit der vorgeschlagenen gelb markierten Ergänzung, auf Seite 10, § 14 Gebührenmaßstab - II. Niederschlagswassergebühr Abs. 2 u. 3, eingeführt.
Des Weiteren werden die fehlerhaft aufgeführten Beitragssätze für Schmutz- u. Regenwasser, auf Seite 7, § 5 (1), gem. dem Ratsbeschluss vom 16.12.2021 geändert.
Die anliegende Entwässerungsabgabensatzung wird rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen
Entwässerungsabgabensatzung-Januar-2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwässerungsabgabensatzung-Januar-2023 (309 KB) |