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Die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Diekholzen sind seit der Aufstellung der Satzung im Jahr 2001 unverändert. Lediglich Funktionsträger, die noch nicht berücksichtig waren, wurden ergänzt sowie rechtliche Anpassungen vorgenommen. Die Verwaltung sieht es in Abstimmung mit dem Gemeindebrandmeister für erforderlich an, die Entschädigungen für die Ehrenamtlichen der Feuerwehren in Diekholzen anzupassen.
Der anliegende Satzungsentwurf enthält daher die Änderung der monatlichen Aufwandsentschädigungen. Bei der Anpassung wurde zum einen die seit 2002 erfolgte Preissteigerung von ca. 33 % berücksichtigt. Weiterhin wurde der Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren gestärkt, da dort die Aufwendungen zugenommen haben. Zudem wurde die Entschädigung für den stv. Gemeindebrandmeister auf das Niveau eines Ortsbrandmeister von Feuerwehren mit Grundausstattung angehoben.
Durch diese Änderungen sollten die derzeitigen Aufwendungen der Ehrenamtlichen abgedeckt sein. Zudem wird das Ehrenamt im Bereich der Feuerwehren insgesamt gestärkt.
Die benötigten Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2023 berücksichtigt.
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr wird entsprechend des Entwurfes beschlossen.
Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Aktuell gültige Entschädigungssatzung Feuerwehr mit der 1. und 2. Änderung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3. Satzungsänderung Entschädigungssatzung Feuerwehr Diekholzen Entwurf (22 KB) | (72 KB) | |||
2 | Entschädigungssatzung Feuerwehr inkl 1 und 2 Nachtrag (203 KB) |