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Der Haushaltsplan 2023 besteht aus einem Gesamtergebnisplan und einem Gesamtfinanzplan, sowie aus den Teilhaushalten mit den jeweiligen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten. Die Planungsstellen werden aus dem jeweiligen Produkt und dem Sachkonto im Ergebnisplan und aus dem Produkt und dem Finanzkonto im Finanzplan gebildet. Die investiven Ein- und Auszahlungen erhalten darüber hinaus noch Maßnahmennummern, damit sie einer bestimmten Investitionsmaßnahme zugeordnet werden können.
Das Gesamtvolumen der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes beläuft sich auf 12.791.750 €. Die ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes belaufen sich auf 13.554.286 €. Dazu kommt ein außerordentliches Ergebnis von 1.069.000 €. Damit ist der Ergebnishaushalt in diesem Jahr ausgeglichen und weist einen Überschuss in Höhe von 306.464 € aus.
Die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt beläuft sich auf 12.196.150 €. Den Einzahlungen stehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 12.583.886 € gegenüber. In diesem Teil des Finanzhaushalts überschreiten die Auszahlungen die Einzahlungen um 387.736 €. Nach derzeitigen Planungen wird in 2023 eine ausreichende Liquidität vorhanden sein, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen zu können.
Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt belaufen sich aus insgesamt
6.468.600 €. Es stehen hier Einzahlungen in Höhe von 8.543.600 € entgegen.
Der Personalaufwand für aktives Personal wird auf 3.032.606 € festgesetzt. Bei der Veranschlagung des Personalaufwandes wurde bei den Beamten und Beschäftigen die aktuelle Tarifentwicklung eingeplant. Für die Folgejahre wurde eine durchschnittliche Steigerung analog der letzten Jahre berücksichtigt. Die Personalentwicklung ergibt sich aus dem Stellenplan. Die Veranschlagung erfolgt anlog der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen und so weit wie möglich nach den auf die einzelnen Produkte entfallenden Arbeitsanteilen.
Die Erträge aus der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) werden voraussichtlich 46.000 € betragen Die Grundsteuererträge für bebaute Flächen (Grundsteuer B) sind nach der letztmaligen Anpassung der Hebesätze zum 01.01.2022 mit 1.057.500 € kalkuliert worden.
Die Schlüsselzuweisungen des Landes Niedersachsen werden mit 2.410.000 € veranschlagt und die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nahe der Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen auf 3.983.000 € kalkuliert.
Die Erträge aus der Gewerbesteuer wurden zunächst mit 900.000 € in den Haushaltsplan eingestellt. Entsprechend der voraussichtlichen Erträge aus der Gewerbesteuer wurden die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage auf zunächst 83.0000 € festgelegt.
Die Kreisumlage, die an den Landkreis Hildesheim zu zahlen ist, wird aufgrund der ermittelten Steuerkraftmesszahl auf 3.900.000 € (Hebesatz des Landkreises 54,65 v.H.) festgesetzt. Die Höhe der Kreisumlage ist unter anderem auch abhängig von der Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Realsteuereinnahmen.
In der Sitzung des Finanzausschusses wird ausführlich über wichtige Veränderungen und neue Investitionen berichtet.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Haushaltssatzung 2023 und den Haushaltsplan 2023 einschließlich seiner Anlagen in der vorliegenden bzw. durch die Fachausschüsse geänderten Form.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auseinanderrechnung des Gesamtplanes (1217 KB) | ||||
2 | Daten_der_Haushaltswirtschaft21 (39 KB) | ||||
3 | Haushaltplan 2023 Endfassung_Entwurf 31.01.2023 (5173 KB) |