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Vorlage - 2023/774  

Betreff: Genehmigung - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Diekholzen - Anhörung Teilversagung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
02.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

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Der Landkreis Hildesheim hat der Gemeinde Diekholzen mit seinem Anhörungsschreiben vom 06.02.2023 mitgeteilt, dass er beabsichtigt die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich der Flächen zu versagen. Eine Frist zur Stellungnahme wurde bis zum 28.02.2023 gesetzt (siehe Anlage Landkreis Hildesheim - Anhörungsschreiben v. 06.02.2023).

Die Verwaltung hat daraufhin Herrn RA Christian Machens, RAe - Dehne Ringe Grages beauftragt die Gemeinde Diekholzen im Verfahren zu vertreten.

Am Donnerstag, den 16.02.2023 erfolgte ein gemeinsamer Termin mit Vertretern des Landkreises Hildesheim, Herrn Machens und der Verwaltungsleitung der Gemeinde. Die Gründe für die Teilversagung wurden erörtert und die Fläche der Teilversagung definiert (siehe Anlage Lageplan - Teilversagungsfläche - Flur 3 - Flurstück 89/9).

Seitens des Landkreises Hildesheim begründet sich die Teilversagung hauptsächlich auf einen Abwägungsmangel zwischen der Neuausweisung von Wohnbauflächen auf Naturschutzflächen, dem allgemeinen Wohnbaubedarf und der in der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen am Langen Feld und am Krähenbergsfeld.

Zum einen gibt es die Möglichkeit, dass die Gemeinde abwartet und der Landkreis Hildesheim eine Teilversagung der 10. F-Planänderung im Bereich der südlichen Stzreuobstwiese mit Bescheid aussprechen muss. Für die Gemeinde besteht dann die Möglichkeit eines Klageverfahrens in Bezug auf die abgelehnte Teilfläche durchzuführen..

 

Vom Landkreis wird jedoch vorgeschlagen, dass die Gemeinde Diekholzen für die in der Anlage rot gekennzeichnete Teilfläche den Antrag auf Genehmigung der 10. Änderung des F-Planes zurückzieht. Und somit über diesen Teil derzeit nicht entschieden wird.

 

Für die versagte Fläche bzw. die durch Zurückziehen nicht mehr genehmigte Fläche kann in jedem Fall gegebenenfalls ein neues Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.

 

 

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Der Verwaltungsausschuss / Rat beauftragt die Verwaltung den Antrag auf Genehmigung der 10. F-Planänderung der Gemeinde Diekholzen in Bezug auf die in der Anlage rot gekennzeichnete Fläche zurück zu ziehen.

 

 

 

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Landkreis Hildesheim Anhörungsschreiben vom 06.02.2023

Lageplan - Teilversagungsfläche - Flur 3 -  Flurstück 89/9

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LK-Hi-Anhörungsschreiben-06.02.2023 (467 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan-Teilversagungsfläche (285 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen