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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.11.2018 | SI/2018/215 | |||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Stadtradeln 2019 | 2019/325 | |||||||||
Ö 5 | Antrag Gesangverein "St. Joseph" Söhre e.V. auf Gewährung eines Zuschusses | 2019/307 | |||||||||
Ö 6 | Antrag SF Söhre e.V. auf Gewährung eines Zuschusses (Hallennutzungsgebühr) | 2019/324 | |||||||||
Ö 7 | Bewerbung von Stadt und Region Hildesheim um den Titel "Kulturhauptstadt 2025" | 2017/186-01-03 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich an der Bewerbung der Stadt Hildesheim als „Lead City“ (Ausrichterstadt) für die Region gemäß Bewerbungskonzept um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025. Im Falle des Erreichens der Shortlist wird sich die Gemeinde Diekholzen an der Finanzierung des weiteren Bewerbungsverfahrens im Jahr 2020 nach Maßgabe des Pkt. 2.4, also mit einem Betrag von 0,60 € pro Einwohner/in, und sich nach Maßgabe des Pkt. (3.5.1), also mit einem Betrag von 1,13 € pro Jahr pro Einwohner/in in den Jahren 2021 bis 2026, an der Finanzierung einer möglichen Durchführung des Kulturhauptstadtprojekts beteiligt. Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich unter dem o.g. Finanzierungsvorbehalt im Falle des Titelgewinns und vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung an der Gründung einer unabhängigen Gesellschaft für die Durchführung.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im Rahmen der geltenden Organisationsstrukturen beauftragt.
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15.08.2019 - Generations-, Kultur- und Sportausschuss | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Im Falle des Erreichens der Shortlist wird sich die Gemeinde Diekholzen an der Finanzierung des weiteren Bewerbungsverfahrens im Jahr 2020 nach Maßgabe des Pkt. 2.4, also mit einem Betrag von 0,60 € pro Einwohner/in, und sich nach Maßgabe des Pkt. (3.5.1), also mit einem Betrag von 1,13 € pro Jahr pro Einwohner/in in den Jahren 2021 bis 2026, an der Finanzierung einer möglichen Durchführung des Kulturhauptstadtprojekts beteiligt. Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich unter dem o.g. Finanzierungsvorbehalt im Falle des Titelgewinns und vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung an der Gründung einer unabhängigen Gesellschaft für die Durchführung.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im Rahmen der geltenden Organisationsstrukturen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
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26.08.2019 - Rat der Gemeinde Diekholzen | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Im Falle des Erreichens der Shortlist wird sich die Gemeinde Diekholzen an der Finanzierung des weiteren Bewerbungsverfahrens im Jahr 2020 nach Maßgabe des Pkt. 2.4, also mit einem Betrag von 0,60 € pro Einwohner/in, und sich nach Maßgabe des Pkt. (3.5.1), also mit einem Betrag von 1,13 € pro Jahr pro Einwohner/in in den Jahren 2021 bis 2026, an der Finanzierung einer möglichen Durchführung des Kulturhauptstadtprojekts beteiligt. Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich unter dem o.g. Finanzierungsvorbehalt im Falle des Titelgewinns und vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung an der Gründung einer unabhängigen Gesellschaft für die Durchführung.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im Rahmen der geltenden Organisationsstrukturen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 8.1 | Mitteilungen | ||||||||||
Ö 8.1.1 | Ortschronik Barienrode | ||||||||||
Ö 8.2 | Anfragen | ||||||||||
Ö 8.2.1 | Sportentwicklungskonzept | ||||||||||
Ö 8.2.2 | Tag der offenen Tür | Tennisgelände Diekholzen | ||||||||||
Ö 8.2.3 | Ehrenamtscard | ||||||||||