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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.03.2019 | SI/2019/304 | |||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3.1 | Sitzungsunterlagen im Bürgerinformationsystem | ||||||||||
Ö 4 | Jahresabschluss 2017: Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin | 2020/378 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Überschuss in Höhe von 319.844,60 EURO wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Fehlbetrag in Höhe von 6,00 EURO wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2017 erteilt.
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06.02.2020 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||
Ö 4 - verwiesen | |||||||||||
17.12.2020 - Rat der Gemeinde Diekholzen | |||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Überschuss in Höhe von 319.844,60 EURO wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Fehlbetrag in Höhe von 6,00 EURO wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2017 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Haushaltsplanentwurf 2020 | 2020/382 | |||||||||
Ö 6 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||