Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Auszug - Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Franz Heinrich Horwath gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2015/001 Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Franz Heinrich Horwath gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Franz Heinrich Horwath hat mit Schreiben vom 27.05.2015 seinencktritt vom Ratsmandat erklärt. Hierbei handelt es sich um ein Sitzverlust durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest. Herrn Horwath ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Als Nachrücker für Herrn Horwath wurde Herr Christoph Glados berufen. Herr Glados hat erklärt, dass er das Mandat annimmt. Er erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.

 

Herr Horwath erläutert die Gründe für seinen Rücktritt. Er bedankt sich bei allen für die gute Zusammenarbeit.

Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Herrn Franz Heinrich Horwath gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.1 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

 

Die Bürgermeisterin richtet an Herrn Horwath einige dankende Worte und überreicht ihm anschließend ein Präsent.

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen