Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 2 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.07.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2015/001 Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Franz Heinrich Horwath gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Franz Heinrich Horwath hat mit Schreiben vom 27.05.2015 seinen Rücktritt vom Ratsmandat erklärt. Hierbei handelt es sich um ein Sitzverlust durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest. Herrn Horwath ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Nachrücker für Herrn Horwath wurde Herr Christoph Glados berufen. Herr Glados hat erklärt, dass er das Mandat annimmt. Er erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.
Herr Horwath erläutert die Gründe für seinen Rücktritt. Er bedankt sich bei allen für die gute Zusammenarbeit.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Herrn Franz Heinrich Horwath gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.1 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Die Bürgermeisterin richtet an Herrn Horwath einige dankende Worte und überreicht ihm anschließend ein Präsent.