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Auszug - Feststellung des Sitzverlustes von Frau Bärbel Gärtner gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2015/005 Feststellung des Sitzverlustes von Frau Bärbel Gärtner gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Frau Bärbel Gärtner hat mit Schreiben vom 22.06.2015 ihrencktritt vom Ratsmandat erklärt. Hierbei handelt es sich um ein Sitzverlust durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest. Frau Gärtner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Als Ersatzperson für Frau Gärtner würde ursprünglich Frau Katharina Abel-Rohde in den Rat der Gemeinde Diekholzen nachcken. Frau Abel-Rohde hat jedoch mit Schreiben vom 26.06.2015 ihren Verzicht auf das Mandat erklärt. Sie scheidet folglich für die weitere Wahlperiode als Ersatzperson gemäß § 45 NKWG aus.

 

Als Nachrückerin für Frau Gärtner wurde nunmehr Frau Claudia Mönner berufen. Frau Mönner hat erklärt, dass sie das Mandat annimmt. Sie erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.

Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Frau Bärbel Gärtner gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.1 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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