Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | (offen) | |||||
Datum: | Do, 25.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Cafeteria, Heimstatt Röderhof | |||||||
Ort: | ||||||||
2018/257 Jahresabschluss 2015; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
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Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zeit vom 11.06.2018 bis zum 29.06.2018.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass
Der Jahresabschluss 2015 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.
Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2015 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2015 zu bilden bzw. aus den Rücklagen zu entnehmen:
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 304.259,41 €.
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 191,17 €.
Herr Laugwitz geht anhand einer Bildschirmpräsentation kurz auf die wesentlichen Inhalte des Jahresabschlusses 2015 ein.
Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2015 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2015 erzielte Überschuss in Höhe von 304.259,41 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2015 erzielte Verlust in Höhe von 191,17 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2015 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 1 Enthaltung