Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 11.12.2018 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2018/285 Verträge zur Betriebsführung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Laugwitz geht auf die wichtigsten Punkte der Vorlage ein:
Die drei Betriebsführungsverträge mit den kirchlichen Trägern wurden fristgerecht zum 31.07.2019 gekündigt. Diese Maßnahme geschah vorsorglich um, bei einer Nichteinigung mit dem Landkreis über den neuen Kindergartenvertrag, die Betreuung an diesen zurückgeben zu können.
Er informiert darüber, dass der Kreistag am 06.12.18 einen Entwurf eines neuen Kindergartenvertrages vorgelegt und beschlossen hat, die finanzielle Regelung stehe somit.
Der Vertrag soll in den ersten Monaten des neuen Jahres fertig sein
Herr Laugwitz gibt zu bedenken, dass das Aufkündigen der Betriebsführungsverträge unter Umständen dazu führen wird, das notwendige Personalentscheidungen in den Kindertagesstätten aufgrund fehlender Planungssicherheit ausbleiben.
Um den sicheren Betrieb in den Kindertagesstätten der Gemeinde aufrecht zu erhalten, rät er dazu, die Betriebsführungsverträge unbedingt zu verlängern. Die Gemeinde möchte keine Streitereien mit dem Landkreis auf dem Rücken der Eltern und der kirchlichen Träger austragen.
Die Kreisverwaltung würde mind. 1-2 Jahre benötigen, um eine entsprechende Infrastruktur zur Übernahme einer geregelten Betreuung zu schaffen.
Da die Finanzierung der erneuten Abschlüsse von Betriebsführungsverträgen geregelt ist, bittet Herr Laugwitz den Rat um Zustimmung zum Beschluss der Vertragserneuerung.
Die Verträge sollen unbefristet mit einer jährlichen Kündigungsfrist abgeschlossen werden, es sollen, wie in der Vergangenheit auch, sogenannte Defizitverträge sein.
Den Trägern werden die Aufwendungen, die nicht durch Zuschüsse des Landes/Landkreises, Elternbeiträge usw. gedeckt werden, als kostendeckender Defizitzuschuss durch die Gemeinde gezahlt.
Herr Küster merkt an, dass die Gemeinde, durch die Kündigung der Betriebsführungsverträge, dem Landkreis gegenüber ein Zeichen gesetzt hat und rät, dem erneuten Abschluss zu zustimmen.
Herr Glados schließt sich dem an und fügt hinzu, dass die Gemeinde aufgrund der fehlenden Finanzierungssicherheit nicht anders reagieren konnte. Auch er rät dazu, die Betriebsführungsverträge zu erneuern, um Planungssicherheit für die kirchlichen Träger und die Gemeinde zu bekommen.
Herr Kubik betont, dass es mit den kirchlichen Trägern immer Einvernehmen gab, aber dass die Gemeinde dem Landkreis gegenüber ein Zeichen setzen musste.
Herr Laugwitz bemerkt, dass die Gemeinde die Kinder zu keiner Zeit als Druckmittel benutzen wollte.
Herr Dr. Federowski betont, dass die Gemeinde die kirchlichen Träger nicht „hängen lassen wird“ und schließt sich der Meinung seiner Vorredner an, dem Neuabschluss der Betriebsführungsverträge zuzustimmen, da das Land Beitragsfreiheit für die Kindergartenbetreuung beschlossen hat.
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit den drei kirchlichen Trägern der Kindertagesstätten in Diekholzen, Barienrode und Söhre neue Betriebsführungsverträge mit einer Defizitregelung abzuschließen. Die neuen grundsätzlich unbefristeten Verträge sollen sich inhaltlich an den bisherigen orientieren und können ggf. mit einer einmaligen Befristung von bis zu zwei Jahren versehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig