Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.07.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2015/012 Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan namens "Beekeweg" in der Ortschaft Söhre | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Das Grundstück Gemarkung Söhre Flur 2, Flurstück 133/4 ist Bestandteil des Wohnbaulückenkatasters der Gemeinde Diekholzen.
Wie bei der Vorstellung des Wohnbaulückenkatasters berichtet, ist für die Bebaubarkeit die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Gemäß § 1 (5) BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Das Verfahren kann dann gem. § 13 a „Bebauungspläne im Innenbereich“ nach § 13 „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt werden.
Beschluss:
1.Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beekeweg“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren.
2.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
3.Dem Entwurf des Bebauungsplanes zwischen „Beekeweg“ mit Begründung wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig