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Auszug - Antrag Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses  

Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Generations-, Kultur- und Sportausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:
2019/340 Antrag Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Schmidt führt anhand der Vorlage in den Top ein. Das Lichtpunktschießen bietet dem Verein die Möglichkeit, ohne die vom Waffengesetzt geforderte Altersbeschränkung, schon Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren die Grundlagen des Sportschießens zu vermitteln und so Nachfuchsförderung zu betreiben. Der Verein kommt jedoch derzeit mit nur einem Lichtpunktgewehr an seine Grenzen.

 

Die Anwesen sind sich einig, das Anliegen zu unterstützen, die Vorgaben zur Beantragung wurden eingehalten.

Beschluss

Beschluss:

Dem Antrag der Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten für die Anschaffung eines Lichtpunktgewehrs nach Vorlage der Rechnung wird zugestimmt. Der Höchstbetrag der anrechnungsfähigen Gesamtkosten wird auf 1.374,00 Euro festgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen