Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Generations-, Kultur- und Sportausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 26.11.2019 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2019/340 Antrag Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Schmidt führt anhand der Vorlage in den Top ein. Das Lichtpunktschießen bietet dem Verein die Möglichkeit, ohne die vom Waffengesetzt geforderte Altersbeschränkung, schon Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren die Grundlagen des Sportschießens zu vermitteln und so Nachfuchsförderung zu betreiben. Der Verein kommt jedoch derzeit mit nur einem Lichtpunktgewehr an seine Grenzen.
Die Anwesen sind sich einig, das Anliegen zu unterstützen, die Vorgaben zur Beantragung wurden eingehalten.
Beschluss:
Dem Antrag der Schützengesellschaft Diekholzen von 1959 e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten für die Anschaffung eines Lichtpunktgewehrs nach Vorlage der Rechnung wird zugestimmt. Der Höchstbetrag der anrechnungsfähigen Gesamtkosten wird auf 1.374,00 Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig