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Auszug - Verabschiedung einer Richtlinie gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2020/376 Verabschiedung einer Richtlinie gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Schmidt führt anhand der Vorlage in den TOP ein. Herr Glados nimmt Bezug auf die Beweggründe für den Antrag bzw. die aus Sicht der Unabhängigen noch erforderlichen Änderungen. Bestimmte Begriffe seien im ursprünglichen Entwurf der Richtlinie noch nicht ausreichend definiert gewesen und werden als falsch angesehen bzw. r anpassungsbedürftig gehalten.

 

Herr Schmidt verliest die beantragten Änderungen und diese werden im Gremium abschließend diskutiert, Nachfragen werden seitens der Verwaltung und innerhalb des Gremiums beantwortet.

 

Der Vorsitzende lässt über die Änderungen einzeln wie folgt abstimmen:

 

  1. In § 2 Nr. 6 wird ergänzt: Dies gilt nicht für Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit der Erbringung freiwilliger Leistungen stehen oder Voraussetzung für diese sind.“

 

Abstimmung:

 

Ja  9

 

Nein  6

 

Enthaltung 1

 

 

  1. Der § 2 Nr. 12 wird ersatzlos gestrichen

 

Abstimmung:

 

Einstimmig bei 2 Enthaltungen

 

 

  1. Der § 2 Nr. 13 wird ersatzlos gestrichen

 

Abstimmung:

 

Einstimmig bei 1 Enthaltung

 

 

  1. In § 2 Nr. 7a und Nr. 11 sind als Wertgrenzen 20.000 € angegeben

 

Abstimmung:

 

Einstimmig

 

Im Anschluss lässt der stellvertretende Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Beschluss:

Die Richtlinie zur Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung wird gemäß dem vorliegenden Entwurf mit den heute abgestimmten Änderungen beschlossen und tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen