Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Technik und Umwelt | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 15.06.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:20 (öffentlich ab 17:30) | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2021/553 Wohnbebauung in 2. Reihe - Schützenstraße 6 in Diekholzen - Hydraulisches Gutachten | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
BAL Franke geht zusammenfassend auf die Vorlage ein. Das vom Rat geforderte hydraulische Gutachten konnte nicht erbracht werden. Es wurde ein sogenannter Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept eingereicht, der hinsichtlich der Bemessung des Regenwassergrundstücksanschlusses auf die bereits durch den Landkreis erteilte Baugenehmigung für die Bebauung in 1. Reihe Bezug nimmt. Die für das bereits genehmigte Bauvorhaben berechnete Regenwassermenge, die über die Kanalisation abgeleitet wird, soll durch die Bebauung in 2. Reihe nicht erhöht werden.
Ratsfrau Mönner spricht sich entschieden gegen das Vorhaben aus. Die Bebauung sei nach wie vor zu eng, es werde zu viel Fläche versiegelt. Die Regenrückhaltung sei nicht ausreihend.
Beschluss:
Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans und die Möglichkeit einer Wohnbebauung in 2. Reihe zu prüfen und ins Verfahren zu bringen. Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Antragssteller, da es sich um die Erfüllung von individuellen Bedürfnissen eines Einzelnen handelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5 |
| Nein-Stimmen: | 1 | Enthaltungen: | 1 |