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Auszug - 1. Nachtragshaushaltsplan 2022  

Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:
2022/740 1. Nachtragshaushaltsplan 2022
   
 
Status:öffentlich  

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates aufgestellt. Der Ergebnishaushalt schließt in den ordentlichen Erträgen mit 12.160.610 € und in den ordentlichen Aufwendungen mit 12.792.860 € ab. Aufgrund der Tatsache, dass bis zur Erstellung dieses 1. Nachtragshaushaltsplanes die Ausgaben deutlich gestiegen sind, ist das Ergebnis um insgesamt 167.000 € schlechter und damit von einem Defizit von 465.250 € zu einem Defizit in Höhe von 632.250 € gelangt.

 

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt betragen weiterhin 11.614.410 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mindern gegenüber 11.653.360 € um 33.000,00 € auf nunmehr 11.620.360 €.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten sinken um 2.412.900 € von 2.880.100,00 € auf insgesamt 467.200 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten verringern sich von 3.380.100 € um 426.200 € auf 2.917.900 €.

 

  • Das erhöhte Defizit ist insbesondere damit zu erklären, dass die Ausgaben für die archäologischen Untersuchungen des Baugebietes Mühlenberg deutlich höher ausgefallen sind als zunächst erwartet.
  • Die Grundstücke werden erst im nächsten Haushaltsjahr veräußert.
  • Des Weiteren führten zahlreiche Wasserrohrbrüche zu einer Kostensteigerung im Bereich der Wasserversorgung von 60.000 €.
  • Im Baubereich fielen zusätzliche Kosten für den Austausch einer Heizung im Clubhaus Barienrode an.
  • Im Bereich der Datenverarbeitung (EDV) wurden auf Grund technischer Probleme Ersatzbeschaffungen notwendig.

 

Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bleiben unverändert. Investitionskredite werden weiterhin nicht aufgenommen.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 nicht neu veranschlagt.

 

Die Hebesätze der Realsteuern werden 2022 nicht angehoben.

 

Da in der Finanzklausurtagung am 03.12.2022 der Nachtragshaushaltsplan von Frau Stüdemann ausführlich vorgestellt wurde und sie zu den einzelnen Punkten Stellung genommen hat, gibt es seitens der Ausschussmitglieder keine weiteren Fragen
 

 


Beschluss:

 

Der 1. Nachtragshaushalt 2022 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür

 

 

 

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