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Auszug - Neufassung der Entwässerungsabgabensatzung - 01.01.2023  

Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:
2022/751 Neufassung der Entwässerungsabgabensatzung - 01.01.2023
   
 
Status:öffentlich  

Herr Franke teilt mit, dass die Entwässerungsabgabensatzung vom 20.12.2021, welche mit dem 01.01.2022 in Kraft getreten ist, abgeändert wurde, da nun auch bei der Berechnung des Niederschlagswassers die Bemessungsvorteile von vorhandenen Zisternen durch Einfügung auf der Seite 10, §14 berücksichtigt wird.

Herr Rohr merkt an, das alternative Rückhaltemöglichkeiten des Regenwassers nicht berücksichtigt seien. Herr Franke wird Anpassungen vornehmen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation fließt.

Herr Müller würde diesen Punkt offener gestalten, dieses findet sich aber in der Satzung schon wieder.

Herr Bürgermeister Bludau gibt zu Bedenken, dass es kaum möglich sei, einen Nachweis zu erbringen.Der kalkulierte Preis von 7 Cent ist aber akzeptabel.
 

 


Beschluss:

 

Die anliegende Entwässerungsabgabensatzung wird rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen