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Dem SV Hildesia Diekholzen wird für die Aufbereitung des Sportplatzes samt Laufbahn ein einmaliger Zuschuss in Höhe von zwei Dritteln der Gesamtkosten gewährt. Die Zuschusshöhe wird auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.
19.04.2018 - Rat der Gemeinde Diekholzen
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Dem SV Hildesia Diekholzen wird für die Aufbereitung des Sportplatzes samt Laufbahn ein einmaliger Zuschuss in Höhe von zwei Dritteln der Gesamtkosten gewährt. Die Zuschusshöhe wird auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.