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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
Ö 1 | Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung | ||||||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.06.2019 | SI/2019/273 | |||||||||
Ö 3 | Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Diekholzen | ||||||||||
Ö 3.1 | Nachfragebündelung Dt. Glasfaser | ||||||||||
Ö 3.2 | Breitbandkooperation mit dem Landkreis | ||||||||||
Ö 3.3 | Ortschronik von Barienrode | ||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4.1 | Einladung zur Vorstellung der Ortschronik von Barienrode | ||||||||||
Ö 4.2 | Vermessungsarbeiten am Klosterweg | ||||||||||
Ö 5 | Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder | 2019/323 | |||||||||
Ö 6 | Antrag SF Söhre e.V. auf Gewährung eines Zuschusses (Hallennutzungsgebühr) | 2019/324 | |||||||||
Ö 7 | Bewerbung von Stadt und Region Hildesheim um den Titel "Kulturhauptstadt 2025" | 2017/186-01-03 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich an der Bewerbung der Stadt Hildesheim als „Lead City“ (Ausrichterstadt) für die Region gemäß Bewerbungskonzept um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025. Im Falle des Erreichens der Shortlist wird sich die Gemeinde Diekholzen an der Finanzierung des weiteren Bewerbungsverfahrens im Jahr 2020 nach Maßgabe des Pkt. 2.4, also mit einem Betrag von 0,60 € pro Einwohner/in, und sich nach Maßgabe des Pkt. (3.5.1), also mit einem Betrag von 1,13 € pro Jahr pro Einwohner/in in den Jahren 2021 bis 2026, an der Finanzierung einer möglichen Durchführung des Kulturhauptstadtprojekts beteiligt. Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich unter dem o.g. Finanzierungsvorbehalt im Falle des Titelgewinns und vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung an der Gründung einer unabhängigen Gesellschaft für die Durchführung.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im Rahmen der geltenden Organisationsstrukturen beauftragt.
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15.08.2019 - Generations-, Kultur- und Sportausschuss | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Im Falle des Erreichens der Shortlist wird sich die Gemeinde Diekholzen an der Finanzierung des weiteren Bewerbungsverfahrens im Jahr 2020 nach Maßgabe des Pkt. 2.4, also mit einem Betrag von 0,60 € pro Einwohner/in, und sich nach Maßgabe des Pkt. (3.5.1), also mit einem Betrag von 1,13 € pro Jahr pro Einwohner/in in den Jahren 2021 bis 2026, an der Finanzierung einer möglichen Durchführung des Kulturhauptstadtprojekts beteiligt. Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich unter dem o.g. Finanzierungsvorbehalt im Falle des Titelgewinns und vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung an der Gründung einer unabhängigen Gesellschaft für die Durchführung.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im Rahmen der geltenden Organisationsstrukturen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
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26.08.2019 - Rat der Gemeinde Diekholzen | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Im Falle des Erreichens der Shortlist wird sich die Gemeinde Diekholzen an der Finanzierung des weiteren Bewerbungsverfahrens im Jahr 2020 nach Maßgabe des Pkt. 2.4, also mit einem Betrag von 0,60 € pro Einwohner/in, und sich nach Maßgabe des Pkt. (3.5.1), also mit einem Betrag von 1,13 € pro Jahr pro Einwohner/in in den Jahren 2021 bis 2026, an der Finanzierung einer möglichen Durchführung des Kulturhauptstadtprojekts beteiligt. Die Gemeinde Diekholzen beteiligt sich unter dem o.g. Finanzierungsvorbehalt im Falle des Titelgewinns und vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung an der Gründung einer unabhängigen Gesellschaft für die Durchführung.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im Rahmen der geltenden Organisationsstrukturen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Anfragen | ||||||||||
Ö 8.1 | Abschlussveranstaltung Stadtradeln 2019 | ||||||||||
Ö 8.2 | Hochwasserschutzmaßnahmen in Diekholzen | ||||||||||
Ö 8.3 | Maßnahmen am "Alten Weg" | ||||||||||
Ö 8.4 | Grundstück der kwg in der Südwaldstraße | ||||||||||
Ö 8.5 | Ortseingangsschild in Söhre | ||||||||||
Ö 8.6 | Erhaltungsmaßnahmen K 301 | ||||||||||