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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.04.2018 | SI/2018/195 | |||||
Ö 3 | Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Diekholzen | ||||||
Ö 3.1 | Baumaßnahmen an der B243 bei Egenstedt | ||||||
Ö 3.2 | Baumaßnahmen vor dem Rathaus | ||||||
Ö 3.3 | Sperrung der Ortsdurchfahrt Barienrode | ||||||
Ö 3.4 | Pächterwechsel im Clubhaus Barienrode | ||||||
Ö 3.5 | Bepflanzung der Blumenbeete | ||||||
Ö 3.6 | Tempo-30-Zonen | ||||||
Ö 3.7 | Bericht über die Fahrt nach Plau am See | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4.1 | aktueller Sachstand über die Hochwasserschutzmaßnahmen | ||||||
Ö 4.2 | aktueller Sachstand Radwegschäden | ||||||
Ö 4.3 | Nutzung des Kellers im Gebäude der Grundschule Diekholzen | ||||||
Ö 5 | Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines nachrückenden Ratsherrn | 2018/239 | |||||
Ö 6 | Benennung von Ausschussmitgliedern (Nachfolge Ratsherr Ludewig) | 2018/240 | |||||
Ö 7 | Wahl der/des 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden | 2018/241 | |||||
Ö 8 | Kündigung der Verträge zur Betriebsführung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Diekholzen; Auslaufen des Kindergartenvertrages mit dem Landkreis Hildesheim | 2018/234 | |||||
Ö 9 | Kalkulation und Anpassung der Elternentgelte für die Kindertagesstätten im Gemeindegebiet | 2018/235 | |||||
Ö 10 | Regelungen für den Besuch in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflege | 2018/236 | |||||
VORLAGE | |||||||
1. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber bereits den Kindergarten besuchen, gilt die Beitragsfreiheit gem. § 21 KiTaG nicht. In diesem Fall würden die Entgelte für eine Krippe erhoben. Alternativ: Für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber bereits den Kindergarten besuchen, gilt die Beitragsfreiheit gem. § 21 KiTaG analog.
2. Die beitragsfreie Regelbetreuungs(Uhr)zeit in den Kindertagesstätten der Gemeinde Diekholzen wird für alle gleich von 08.00 bis 16.00 Uhr festgelegt. Darüber hinaus können entgeltpflichtige Sonderöffnungszeiten für Ganztagskinder angeboten werden. Die Betreuung der Halbtagskinder (unter 8 Std./tägl.) ist generell beitragsfrei. Alternativ: Die beitragsfreie Betreuungszeit von höchstens 8 Stunden täglich wird im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten individuell berechnet.
3. Kinder, die gesetzlich beitragsfrei gestellt sind, finden bei der Berechnung der Geschwisterermäßigung keine Berücksichtigung. Alternativ: Kinder, die gesetzlich beitragsfrei gestellt sind, finden bei der Berechnung der Geschwisterermäßigung weiterhin Berücksichtigung.
4. Für die Kinder, die in einer Tagespflege betreut werden, wird § 21 KiTaG analog angewendet. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Diekholzen. Alternativ: Für die Kinder, die in einer Tagespflege betreut werden, wird weiterhin ein Entgelt durch die Gemeinde Diekholzen erhoben.
5. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt frühestens zum 01.10.2018, spätestens zum 01.01.2019.
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05.06.2018 - Schulausschuss | |||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber bereits den Kindergarten besuchen, gilt die Beitragsfreiheit gem. § 21 KiTaG nicht. In diesem Fall würden die Entgelte für einen Krippenbesuch erhoben.
2. Die beitragsfreie Regelbetreuungs(Uhr)zeit in den Kindertagesstätten der Gemeinde Diekholzen wird für alle gleich von 08.00 bis 16.00 Uhr festgelegt. Darüber hinaus können entgeltpflichtige Sonderöffnungszeiten für Ganztagskinder angeboten werden. Die Betreuung der Halbtagskinder (unter 8 Std./tägl.) ist generell beitragsfrei.
3. Kinder, die gesetzlich beitragsfrei gestellt sind, finden ab dem 01.08.2018 bei der Berechnung der Geschwisterermäßigung keine Berücksichtigung mehr.
4. Für die Kinder, die in einer Tagespflege betreut werden, wird § 21 KiTaG analog angewendet. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Diekholzen.
5. Die Gemeinde Diekholzen behält sich vor, im Einzelfall den angemeldeten Betreuungsbedarf zu überprüfen. Abstimmungsergebnisse:
alle einstimmig |
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21.06.2018 - Rat der Gemeinde Diekholzen | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlüsse: Für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber bereits den Kindergarten besuchen, gilt die Beitragsfreiheit gem. § 21 KiTaG nicht. In diesem Fall würden die Entgelte für einen Krippenbesuch erhoben.
2. Die beitragsfreie Regelbetreuungs(Uhr)zeit in den Kindertagesstätten der Gemeinde Diekholzen wird für alle gleich von 08.00 bis 16.00 Uhr festgelegt. Darüber hinaus können entgeltpflichtige Sonderöffnungszeiten für Ganztagskinder angeboten werden. Die Betreuung der Halbtagskinder (unter 8 Std./tägl.) ist generell beitragsfrei.
3. Kinder, die gesetzlich beitragsfrei gestellt sind, finden ab dem 01.08.2018 bei der Berechnung der Geschwisterermäßigung keine Berücksichtigung mehr.
4. Für die Kinder, die in einer Tagespflege betreut werden, wird § 21 KiTaG analog angewendet. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Diekholzen.
5. Die Gemeinde Diekholzen behält sich vor, im Einzelfall den angemeldeten Betreuungsbedarf zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
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Ö 11 | Erweiterung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte St. Marien in Söhre | 2018/246 | |||||
Ö 12 | Anschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems | 2018/238 | |||||
Ö 13 | Anfragen | ||||||
Ö 13.1 | Bericht der Arbeitsgruppe zur Kulturhauptstadt 2025 | ||||||