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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 17.04.2018 | SI/2018/197 | |||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG | 2018/249 | |||||
Ö 5 | Entgegennahme des Wirtschaftsabschlusses der Wasserversorgung 2017 | 2018/250 | |||||
Ö 6 | Jahresabschluss 2015; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin | 2018/257 | |||||
Ö 7 | Jahresabschluss 2016; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin | 2018/258 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2016 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 46.076,70 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 12.168,29 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2016 erteilt.
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18.10.2018 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 46.076,70 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 12.168,29 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2016 erteilt. Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
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25.10.2018 - Rat der Gemeinde Diekholzen | |||||||
Ö 13 - (offen) | |||||||
Beschluss:
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 46.076,70 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 12.168,29 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2016 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 1 Enthaltung |
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Ö 8 | Genehmigung überplanmäßiger bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für das Rechnungsjahr 2017 | 2018/261 | |||||
Ö 9 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 9.1 | Mitteilungen | ||||||
Ö 9.1.1 | Vorläufiges Rechnungsergebnis 2017 | ||||||
Ö 9.2 | Anfragen | ||||||
Ö 9.2.1 | Verhältnis Haushaltsreste / Liquidität | ||||||