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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 17.04.2018  
SI/2018/197  
     
   
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG  
Enthält Anlagen
2018/249  
Ö 5  
Entgegennahme des Wirtschaftsabschlusses der Wasserversorgung 2017  
Enthält Anlagen
2018/250  
Ö 6  
Jahresabschluss 2015; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin  
Enthält Anlagen
2018/257  
Ö 7  
Jahresabschluss 2016; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin  
Enthält Anlagen
2018/258  
    VORLAGE
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Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2016 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 46.076,70 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 12.168,29 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2016 erteilt.

 

   
    18.10.2018 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss:

Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2016 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 46.076,70 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 12.168,29 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2016 erteilt.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

   
    25.10.2018 - Rat der Gemeinde Diekholzen
    Ö 13 - (offen)
    Beschluss

Beschluss:

Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2016 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 46.076,70 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der im Jahresergebnis 2016 erzielte Überschuss in Höhe von 12.168,29 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2016 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei 1 Enthaltung

Ö 8  
Genehmigung überplanmäßiger bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für das Rechnungsjahr 2017  
2018/261  
Ö 9     Mitteilungen und Anfragen      
Ö 9.1     Mitteilungen      
Ö 9.1.1  
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2017      
Ö 9.2     Anfragen      
Ö 9.2.1  
Verhältnis Haushaltsreste / Liquidität      
               

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