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Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans und die Möglichkeit einer Wohnbebauung in 2. Reihe zu prüfen und ins Verfahren zu bringen.
Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Antragssteller, da es sich um die Erfüllung von individuellen Bedürfnissen eines Einzelnen handelt.
20.02.2020 - Rat der Gemeinde Diekholzen
Ö 17 - verwiesen
Beschluss
Beschluss:
Der TOP wird für weitere Beratungenin die nächste Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt verwiesen.