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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.12.2019 | SI/2019/278 | |||||
Ö 3 | Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Diekholzen | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4.1 | Anmerkung zu Standort für Neubau einer Trainingshalle für SF Söhre | ||||||
Ö 5 | Feststellung von Sitzverlusten durch Verzicht - Peter McGovern | 2019/368 | |||||
Ö 6 | Feststellung von Sitzverlusten durch Verzicht - Oliver Menninger | 2019/369 | |||||
Ö 7 | Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der nachrückenden Ratsleute | 2020/374 | |||||
Ö 8 | Benennung von Ausschuss- und Gremienmitgliedern | 2020/375 | |||||
Ö 9 | Wahl des 1. stv. Ratsvorsitzenden | 2020/379 | |||||
Ö 10 | Fraktion der Unabhängigen: stv. Fraktionsvorsitz | 2020/380 | |||||
Ö 11 | Beförderung von Herrn Holger Schmidt zum Gemeindeamtmann | 2020/383 | |||||
Ö 12 | Verabschiedung einer Richtlinie gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG | 2020/376 | |||||
Ö 13 | Maßnahmenprogramm 2020 | 2020/381 | |||||
Ö 14 | Die Unabhängigen: Antrag zur Anpassung der Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 KomHKVO | 2020/384 | |||||
Ö 15 | Haushaltsplanentwurf 2020 | 2020/388 | |||||
Ö 16 | Die Unabhängigen: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung vom 03.11.2016 | 2020/385 | |||||
VORLAGE | |||||||
Die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Diekholzen wird wie folgt geändert:
§ 20 wird wie folgt neu gefasst: Für den Geschäftsgang und das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 2, 3 Abs. 1 Satz 4, 10 Abs. 6 und 17 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 3 Abs. 1 Satz 4 und 10 Abs. 6 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen
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20.02.2020 - Rat der Gemeinde Diekholzen | |||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
§ 20 wird wie folgt neu gefasst: Für den Geschäftsgang und das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 2, 3 Abs. 1 Satz 4, 10 Abs. 6 und 17 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 3 Abs. 1 Satz 4 und 10 Abs. 6 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
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Ö 17 | Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück Schützenstraße 6 in Diekholzen | 2019/361 | |||||
Ö 18 | Antrag auf Änderung des F-Planes und Ausweisung von Wohnbaufläche auf dem Gelände der ehem. Firma Steinhäuser, Heideweg 1 | 2020/386 | |||||
Ö 19 | Anfragen | ||||||